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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Steuerliche
DM 10.000 zusätzlicher Steuerfreibetrag
Verheiratete Eltern erhalten bisher deutlich geringere Steuerfreibeträge als Alleinerziehende oder in Gemeinschaft lebende Eltern. Damit sind verheiratete Eltern gegenüber diesen benachteiligt entschied am 19.01. das Bundesverfassungsgericht. Die Folge: Steuerliche Entlastungen für Familien winken. Freibeträge bis zu DM 10.000 beispielsweise für Kinderbetreuung. Der Gesetzgeber muß dies in einem ersten Schritt (DM 4.000) bis zum 01.01.2000 umsetzen. Der nächste Schritt muß bis zum Jahr 2002 realisiert sein. Seht erfreulich einerseits, andererseits wird netto unterm Strich nicht soviel dabei übrig bleiben. Familien gehören steuerlich noch weiter gefördert.
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