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Beifahrer Airbag (ACHTUNG!)
Reboard-Kindersitze (Blickrichtung nach hinten)dürfen in Autos mit Beifahrer-Airbag nicht auf dem Beifahrersitz installiert werden. Beim Auslösen des Airbag kann es zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kommen. Die StVZO wurde hierzu mit Wirkung 01.09.1997 ergänzt: "Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesen Plätzen versehen sein." (Auszug) Den Warnhinweis in Form eines Aufklebers muß jedes Auto mit Beifahrer-Airbag haben. Ansonsten droht ab April 1998 DM 20.- Verwarnungsgeld. Der Warnhinweis der Hersteller auf der Sonnenblende reicht hierfür nicht aus. Wird ein Reboard-Sitz auf dem Beifahrersitz mit Airbag angebracht, droht bereits seit 01.11.1997 ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 40.-. Im Interesse der Kleinen, ab auf den Rücksitz!
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