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Opfer gegen Gewalt
Die Biografie

Biographie Im Januar 1995 wurde Stephanie Karl (18) auf offener Straße niedergeschlagen und erwürgt von einem Täter, der wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt wurde, von einem Täter, der bereits mehrfach wegen Vergewaltigung angezeigt worden war. Diese Verfahren wurden jeweils eingestellt - ohne Verurteilung. Da verwundert es nicht, daß Opfer keine Anzeigen machen. Sie fühlen sich nicht ernst genommen, haben Angst, daß man ihnen nicht glaubt. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, so sind an einem Mord, an einer Vergewaltigung die Gesellschaft, die Eltern, der Lehrer, der Alkohol und vor allem das Opfer schuld. Für Opfer und Angehörige werden die Gerichtsverfahren zur Qual, während die Täter jeden nur erdenklichen Schutz erhalten. Die Folgen: Keine Anzeigen und eine wachsende Dunkelziffer Stephanie Karl wurde im Alter von 18 Jahren ermordet, weil ein Täter, der eine lange "Karriere" als Gewaltverbrecher hinter sich hat, einer konsequenten und effektiven Strafverfolgung immer wieder entging. Dies ist keine Ausnahme! Nach unserer Erfahrung werden gerade Sexualmorde nie von Ersttätern begangen. Immer finden sich im Vorfeld Gewalt und Sexualdelikte. s. auch Kinderschutz und Adressen


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