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Rente
Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente
Für Kinder, die nach dem 1.1.1992 geboren wurden, werden 3 Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet. In der Rentenreform 1999 wird die Bewertung der Kindererziehungszeiten von 75% auf 100% des Durchschnittseinkommens schrittweise bis zum Jahr 2000 angehoben. Wer neben Kindererziehung gleichzeitig erwerbstätig war, erhält die Kindererziehungszeiten zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze anerkannt. Damit wird die Doppelbelastung durch Beruf und Kindererziehung rentenrechtlich honoriert.
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