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Kündigungsschutz


Frauen stehen während der Schwangerschaft unter Kündigungschutz. Die gilt bis vier Monate nach der Geburt. Der Kündigungsschutz gilt weiter für den Erziehungsurlaub (s. Erziehungsurlaub). Kündigungsschutz besteht auch während der Probezeit, soweit es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Kündigungschutz gilt auch noch, wenn zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitgeteilt wird.


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