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Landeserziehungsgeld
In Bayern und Sachsen gibt es zusätzliches Geld
Im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld gewährt der Freistaat Bayern seit 1.7.1989 ein sechsmonatiges Landeserziehungsgeld. Es beträgt bis zu DM 500.- monatlich und ist einkommensabhängig. Anträge bei den Familienkassen der Ämter für Versorgung und Familienförderung stellen. Ist das Kind nach dem 1.1.1993 geboren werden 2,5 Jahre Erziehungsgeld erreicht. Dieses Erziehungsgeld gibt es nur in Bayern und Sachsen
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